Ist das, was ich in der Mediation sage, vertraulich oder könnte es später gegen mich verwendet werden?

Die Vertraulichkeit in einer Mediation definiert der Gesetzgeber im §1 Mediationsgesetz: ‚Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren….‘ 
Zusätzlich gilt für die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen – also sowohl für Sie als Konfliktparteien, als auch für uns als Mediatoren – nach §4 des Mediationsgesetz eine Verschwiegenheitspflicht (soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist). 
Das bedeutet: alles was in der Mediation besprochen wird, unterliegt der absoluten Vertraulichkeit. Als Mediatoren sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen in möglichen späteren Gerichtsverfahren nicht als Zeuge auftreten oder Inhalte preisgeben. Auch die Konfliktparteien verpflichten sich zu Beginn zur Vertraulichkeit: nichts von dem, was in der Mediation geäußert wird, darf später in anderen Verfahren verwendet werden. Dies erstreckt sich auch auf alle Dokumente und Unterlagen, die ausschließlich für die Mediation erstellt wurden. 
Diese Vertraulichkeit ist die Grundvoraussetzung für die offene und ehrliche Kommunikation, die eine erfolgreiche Konfliktlösung erst ermöglicht.

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