Eine erfolgreiche Mediation endet in der Regel mit einer (schriftlichen) Abschlussvereinbarung, die von den Parteien freiwillig unterzeichnet wird und somit privatrechtlich bindend ist. Um sie auch vollstreckbar zu machen, kann sie zusätzlich notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden.
Allerdings ist die Abschlussvereinbarung genaugenommen nicht das Ziel einer Mediation; die Lösungsfindung ist das Ziel der Mediation.
Unparteilichkeit ist das Fundament unserer Arbeit als Mediatoren und durch strenge Berufsstandards sowie der Ausbildung gewährleistet. Wir unterstützen – im Gegensatz zu Richtern oder Anwälten einer Partei – beide Seiten gleichermaßen dabei, ihre eigene Lösung zu finden. Sollten wir in einem Fall befangen sein oder merken, dass unsere Neutralität gefährdet ist, werden wir dies offen ansprechen und gegebenenfalls die Mediation verlassen oder beenden.
Eine Mediation beginnt mit einem Einführungsgespräch, in dem die Regeln und der Ablauf erklärt werden. Danach schildert jede Partei ihre Sichtweise ohne Unterbrechung. Anschließend arbeiten wir gemeinsam heraus, welche Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen stehen, und entwickeln kreative Lösungsoptionen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
Der gesamte Prozess dauert üblicherweise zwischen 2 und 6 Sitzungen à 90 – 120 Minuten, abhängig von der Komplexität des Konflikts – einfache Nachbarschaftsstreitigkeiten können oft in wenigen Terminen gelöst werden, während komplexere Familien- oder Unternehmensmediationen mehr Zeit benötigen. Das Tempo bestimmen Sie als Konfliktparteien selbst, ohne zeitlichen Druck von außen.
Sammeln Sie vorab alle relevanten Unterlagen und Dokumente, die für den Konflikt wichtig sind, ohne diese aber auswendig lernen zu müssen. Überlegen Sie sich, was Ihnen wirklich wichtig ist – nicht nur Ihre Positionen, sondern auch Ihre dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse. Versuchen Sie, mit einer offenen Haltung in die Mediation zu gehen und sich darauf einzustellen, dass auch die andere Seite ihre Sicht der Dinge haben wird.
Am wichtigsten ist: Kommen Sie mit der Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, statt nur Ihre eigene Position zu verteidigen.
Die Mediation ist ein ergebnisoffenes Verfahren, das bedeutet, dass auch ein Scheitern möglich und legitim ist.
Wenn keine Einigung erzielt wird, endet die Mediation ergebnislos. Die Konflikt-Parteien haben alle ursprünglichen Rechte und Optionen behalten und können andere Wege (wie ein Gerichtsverfahren oder eine Schlichtung) wählen, andere Beratungsformen nutzen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Mediation versuchen.
Wichtig: durch die Mediation entstehen Ihnen keine Nachteile für weitere Verfahren, da alles vertraulich bleibt.
Die Kosten einer Mediation richten sich nach der Komplexität und dem Aufwand des Falls und der Anzahl der Beteiligten. Die Aufwendungen werden im persönlichem Vorgespräch miteinander geklärt. Verglichen mit Gerichtsverfahren ist Mediation – bedingt durch den Wegfall von Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten – in der Regel kostengünstiger und zeiteffizienter. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Mediationskosten, außerdem gibt es in einigen Bereichen geförderte Mediation oder Beratungshilfe für einkommensschwache Personen. Sprechen Sie uns gerne auf individuelle Lösungen an, falls die Finanzierung ein Hindernis darstellt – oft finden wir gemeinsam einen Weg.
Die Sitzordnung – die zum sogenannten Setting gehört – wird zu Beginn gemeinsam definiert und kann während der Sitzungen jederzeit geändert oder angepasst werden. Bei sehr angespannten Situationen sind auch getrennte Gespräche (Einzelgespräche) möglich, bei denen wir abwechselnd mit jeder Partei sprechen.
Ja, die Mediation setzt verschiedene Bedingungen voraus, eine davon ist die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten während des gesamten Prozesses.
Auch als Mediatoren können wir die Mediation beenden, wenn wir merken, dass sie nicht mehr zielführend ist oder ethische Grenzen überschritten werden.
Die Freiwilligkeit ist essentiell dafür, dass alle Parteien sich sicher fühlen und authentisch an der Lösungsfindung teilnehmen können.
Unabhängig davon ist eine der Aufgaben einer Mediatorin / eines Mediators das Verfahren so zu leiten, dass sich möglichst niemand unwohl fühlt.
Die Vertraulichkeit in einer Mediation definiert der Gesetzgeber im §1 Mediationsgesetz: ‚Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren….‘
Zusätzlich gilt für die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen – also sowohl für Sie als Konfliktparteien, als auch für uns als Mediatoren – nach §4 des Mediationsgesetz eine Verschwiegenheitspflicht (soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist).
Das bedeutet: alles was in der Mediation besprochen wird, unterliegt der absoluten Vertraulichkeit. Als Mediatoren sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen in möglichen späteren Gerichtsverfahren nicht als Zeuge auftreten oder Inhalte preisgeben. Auch die Konfliktparteien verpflichten sich zu Beginn zur Vertraulichkeit: nichts von dem, was in der Mediation geäußert wird, darf später in anderen Verfahren verwendet werden. Dies erstreckt sich auch auf alle Dokumente und Unterlagen, die ausschließlich für die Mediation erstellt wurden.
Diese Vertraulichkeit ist die Grundvoraussetzung für die offene und ehrliche Kommunikation, die eine erfolgreiche Konfliktlösung erst ermöglicht.
Nein, ein Rechtsanwalt wird für die Mediation selbst nicht benötigt, da wir als Mediatoren den Prozess leiten und für einen fairen Ablauf sorgen. Und: der Fokus einer Mediation liegt auf gemeinsamer Lösungsfindung, nicht auf rechtlicher Auseinandersetzung.
Bei komplexen rechtlichen oder finanziellen Sachverhalten kann jedoch eine anwaltliche Beratung vor oder nach der Mediation sinnvoll sein, um die erzielte Vereinbarung rechtlich prüfen zu lassen. Es gibt jedoch (parallele oder nachgelagerte) Verfahren, bei denen sich die Parteien vor Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen müssen (z.B. bei Scheidung).
Die Entscheidung ob mit oder ohne Anwalt liegt ganz bei Ihnen – wichtig ist nur, dass beide Parteien die gleichen Möglichkeiten haben.